Wie man Musik rechtmäßig, öffentlich aufführt:
Oder: Wie erhalten BinG!-Mitglieder Rabatt bei GEMA-Abrechnungen?
Wird Musik öffentlich aufgeführt, so müssen die Rechte der Urheber gewahrt werden. Dies übernimmt in Deutschland die GEMA. BinG!-Mitgliedsensembles sind automatisch auch Mitglied im Deutschen Chorverband, und erhalten darüber einen Rabatt auf die GEMA-Gebühren. Alle Details findet ihr auf der Website des Deutschen Chorverbands (DCV).
Auszug aus der Website des DCV:
"Jeder (Chor-)Verein, der selbst als Veranstalter bzw. Produzent (z. B. von CDs) fungiert, ist grundsätzlich zur Anmeldung sämtlicher Konzerte, Chorveranstaltungen und anderweitiger Nutzung von Musik unter Angabe der Musikfolgen bzw. Programme verpflichtet. Dies gilt gleichermaßen für kostenpflichtige wie kostenfreie Veranstaltungen und auch bei allen geselligen Veranstaltungen, Weihnachtsfeiern, Theaterabenden, Umzugsmusiken, Festakten bei offiziellen Gelegenheiten, Freundschaftssingen und Wohltätigkeitssingen."
Quelle: DCV-Website
Welcher Nachlass wird euch gewährt?
"Die GEMA gewährt für alle lizenzpflichtigen Musiknutzungen [...] einen Nachlass von 20% auf die Vergütungssätze für Musikaufführungen mit Live- und/oder Tonträgerwiedergabe und Musikwiedergaben im Internet, aktuell nach den Tarifen der GEMA U-K, U-V, RV-L und VR-OD 10, soweit sie ordnungsgemäß angemeldet sind.
Darüber hinaus gewährt die GEMA den DCV-Mitgliedern zusätzlich einen pauschalen Kulturrabatt in Höhe von 15 Prozent für chorische Veranstaltungen auf die Tarife U-K und U-V, sofern sie ordnungsgemäß angemeldet sind. "
Quelle: DCV-Website
Wie könnt ihr eure Veranstaltung mit eurem Rabatt über BinG! (und den DCV) bei der GEMA anmelden?
Wir arbeiten gerade daran, dass ihr die GEMA-Meldung direkt digital durchführen könnt. In der Zwischenzeit ist eine Meldung an die GEMA und die Nutzung eures Rabatts über den DCV bzw. die Landes-Chorverbände wie folgt möglich:
- Ladet euch das Meldeformular für Chorveranstaltungen herunter und füllt es aus
- Sendet das ausgefüllte Formular an Euren Landes-Chorverband
- Dieser leitet die Meldungen an die GEMA weiter, und ihr erhaltet dann direkt eure Abrechnung inkl. Rabatt von der GEMA. In einigen Bundesländern übernehmen die Landesverbände die GEMA-Gebühren; Informationen dazu gibt es beim jeweiligen Landes-Chorverband.